Um
Schäden wie z.B. Brand durch Isolationsfehler oder der Gefährdung
von Personen durch elektrischen Schlag vorzubeugen, sind die Inhaber
von Betrieben für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage
verantwortlich.
Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 muss die Elektroanlage
im Betrieb mindestens alle 4 Jahre überprüft werden
(nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate).
Wir können Ihnen diese Sorge abnehmen: Mit dem E-CHECK.