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  E-CHECK

Um Schäden wie z.B. Brand durch Isolationsfehler oder der Gefährdung von Personen durch elektrischen Schlag vorzubeugen, sind die Inhaber von Betrieben für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage verantwortlich.

Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 muss die Elektroanlage im Betrieb mindestens alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate).

Wir können Ihnen diese Sorge abnehmen: Mit dem E-CHECK.